Eine Gruppe von NGOs kündigte an, dass sie die EU-Kommission wegen der zehnjährigen Wiederzulassung von Glyphosat vor dem obersten Gericht der EU verklagen wird. Die NGOs behaupten, die Kommission habe gegen EU-Vorschriften verstoßen.
Der Schritt vom Donnerstag (27. Juni) erfolgte, nachdem die Kommission einen Antrag des Pestizid-Aktionsnetzwerks (PAN) Europe und fünf weiterer Nichtregierungsorganisationen auf eine „interne Überprüfung“ der Entscheidung zur Wiederzulassung des umstrittenen Herbizids abgelehnt hatte.
Im November 2023 gelang es den EU-Mitgliedstaaten nicht, eine Mehrheitsentscheidung darüber zu treffen, ob die Zulassung von Glyphosat, einem weit verbreiteten Unkrautvernichtungsmittel, über das Auslaufdatum im Dezember hinaus verlängert werden soll oder nicht.
Nach EU-Recht kann die Kommission in solchen Fällen über die Verlängerung der Zulassung entscheiden, was sie auch tat. Man beschloss, den Wirkstoff für weitere zehn Jahre auf dem EU-Markt zuzulassen.
Die NGOs behaupten, die EU-Kommission habe gegen die EU-Vorschriften verstoßen, indem sie Studien über die potenzielle Schädlichkeit von Glyphosat für Mensch und Umwelt außer Acht gelassen habe, was die Kommission bestreitet.
Nach Ansicht der NGOs waren die Risikobewertungen der beiden EU-Gremien, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), welche die Entscheidung wissenschaftlich beraten haben, fehlerhaft.
„Die Ergebnisse unabhängiger wissenschaftlicher Untersuchungen wurden systematisch verworfen oder ihnen wurde viel weniger Gewicht beigemessen als den manchmal Jahrzehnte alten Studien der Industrie“, heißt es in einer Pressemitteilung von PAN Europe.
In einer schriftlichen Antwort an die Organisationen, die am Mittwoch (26. Juni) verschickt wurde, erklärte die Kommission jedoch, dass „alle einschlägigen Studien“ zur Toxizität bewertet worden seien.
Das von EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides unterzeichnete Schreiben kam zu dem Schluss, dass es keinen Verstoß gegen das Umweltrecht gegeben habe und dass die Forderung der NGOs nach einer weiteren Überprüfung unbegründet“ sei.
Im Januar erklärte die EFSA gegenüber Euractiv, dass die Risikobewertung von Glyphosat die „umfassendste und transparenteste“ gewesen sei, die die Agentur je durchgeführt habe.
Auch die in Helsinki ansässige ECHA blieb bei ihren Schlussfolgerungen und teilte Euractiv mit, dass sie alle verfügbaren Beweise bewertet habe, bevor sie zu dem Schluss kam, dass Glyphosat weder krebserregend noch genotoxisch sei.
Das von den NGOs eingeleitete Verfahren vor dem Gericht der EU wird voraussichtlich etwa zwei Jahre dauern.
Ein Aufruf an die EU-Staaten
Nach der Wiederzulassung von Glyphosat auf EU-Ebene hatten die Mitgliedstaaten 15 Monate Zeit, um zu entscheiden, ob Produkte, die diesen Stoff enthalten, auf nationaler Ebene verkauft werden dürfen.
Die EU-Kommission forderte die nationalen Behörden auf, Fragen wie dem Schutz von Anwendern, nicht-professionellen Nutzern und der Grundwasserverschmutzung besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Am Donnerstag richtete PAN Europe einen Brief an die EU-Mitgliedstaaten und forderte sie auf, das Herbizid in ihrem Hoheitsgebiet zu verbieten oder einzuschränken.
„Wir fordern Sie auf, dafür zu sorgen, dass Ihre jeweiligen Behörden die nationalen Zulassungen für Herbizide auf Glyphosatbasis nicht erteilen oder verlängern“, heißt es in dem Schreiben, in dem der Schutz der Landwirte vor diesem Stoff gefordert wird.