Am Mittwoch hat der Ständige Ausschuss der Berner Konvention in Straßburg dem EU-Vorschlag zugestimmt, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. NGOs fürchten, dass es dabei nicht bleiben wird.
Im Dezember 2023 legte die EU-Kommission den Vorschlag vor, den Schutzstatus des Wolfs herabzusetzen, um die Jagd auf Wölfe flexibler zu gestalten.
Nachdem die Mitgliedstaaten die Maßnahme im September dieses Jahres unterstützten, musste die Herrabstufung noch im Rahmen der Berner Konvention, einem internationalen Abkommen zum Schutz europäischer Wildtiere und natürlicher Lebensräume, genehmigt werden.
„Die Wolfsbestände haben sich gerade erst erholt, nachdem sie in den meisten Teilen Europas ausgestorben waren“, erklärte die NGO Europäisches Umweltbüro (European Environmental Bureau, EEB) in einer Pressemitteilung. „Eine Schwächung ihres Schutzes könnte diese fragile Erholung gefährden.“
Obwohl der Vorschlag eine Zwei-Drittel-Mehrheit (34) der Vertragsparteien benötigte, galt seine Annahme als wahrscheinlich, da EU-Staaten einen erheblichen Anteil der 49 Vertragsländer stellen.
Laut der NGO Green Impact stimmten fünf Länder gegen den Vorschlag – das Vereinigte Königreich, Monaco, Montenegro, Albanien, Bosnien-Herzegowina – während sich zwei Länder enthielten: Tunesien und die Türkei.
Sowohl NGOs als auch die Wissenschaft äußerten ihren Widerstand gegen die Entscheidung. Ihrer Meinung nach basiere die Herabstufung nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern auf politischen Motiven.
„Den Schutzstatus einer Spezies aufgrund von politischen Gründen herabzustufen, entgegen wissenschaftlicher Beweise, gefährdet jahrzehntelange Naturschutzbemühungen“, erklärte Sabien Leemans, Politikreferentin beim WWF EU.
„Die Herabstufung der Wölfe wird die Herausforderungen ländlicher Gemeinden nicht lösen, sondern ein gefährliches Signal senden: Entscheidungen, die Populismus über Wissenschaft stellen“, fügte Sofie Ruysschaert von BirdLife Europe and Central Asia hinzu.
Landwirte fordern stärkere Maßnahmen zum Schutz von Nutztieren. In 2023 argumentierte die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, dass Wolfsrudel „eine echte Gefahr geworden sind, insbesondere für Nutztiere“.
Ein Bericht der EU-Kommission aus dem Jahr 2023 fand keine Beweise für tödliche Wolfsangriffe auf Menschen.
Der Bericht zeigte zudem, dass der Einfluss der Wolfsangriffe auf Nutztiere gering bleibt. Schafe und Ziegen, die den größten Anteil der durch Wölfe gerissenen Tiere ausmachen, entsprechen lediglich 0,06 Prozent der Herden innerhalb der EU.
Die EU-Bürgerbeauftragte leitete im Oktober dieses Jahres eine Untersuchung zu dem Vorschlag ein. Sie forderte die EU-Kommission auf, „zu klären, auf welche wissenschaftlichen Beweise sie ihre Aussagen zur Gefahr durch die Wolfsbestände stützt“.
Um die heutige Entscheidung in EU-Recht umzusetzen, muss der Schutzstatus des Wolfs auch in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) angepasst werden. Es ist zu erwarten, dass die EU-Kommission diesen Prozess zügig einleiten wird.
Die Öffnung dieser Richtlinie könnte „potenziell negative Folgen weit über den Wolf hinaus haben“, warnte Leemans vom WWF.
Während die EU-Kommission einen Gesetzestext öffnen kann, um eine spezifische Änderung vorzuschlagen, können der EU-Rat und das EU-Parlament den Prozess nutzen, um weitere oder tiefgreifendere Änderungen am Gesetz vorzuschlagen.