Am Mittwoch wurde eine vorgeschlagene Überarbeitung der EU-Vorschriften zur grünen Taxonomie zur öffentlichen Konsultation vorgelegt. Damit wird der Grundstein dafür gelegt, bestimmte Bergbauaktivitäten als nachhaltige Investitionstätigkeiten einzustufen.
Die EU-Plattform für nachhaltige Finanzen, ein Beratungsgremium der EU-Kommission, bittet derzeit um Rückmeldungen zu den vorgeschlagenen Änderungen der EU-Vorschriften zur grünen Taxonomie.
Neben der Anpassung der energiebezogenen Schwellenwerte schlägt das Dokument vor, neue Aktivitäten in die EU-Liste der Investitionen aufzunehmen, die als klimafreundlich gelten können.
Dem Dokument zufolge zählt der „Bergbau, der wesentlich zur Eindämmung des Klimawandels beiträgt“, zu den Aktivitäten, die ausdrücklich von der EU-Kommission vorgeschlagen werden.
Konkret bezieht sich der Vorschlag auf den „Lithium-, Kupfer- und Nickelabbau“. Zudem werden weitere Kriterien definiert, nach denen Bergwerke als Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels anerkannt werden können.
Sowohl der Tiefseebergbau als auch die „Rohöl-/Erdöl- oder Erdgasförderung“ sind von der Klassifizierung ausgeschlossen.
Die Einstufung des Bergbaus als grün könnte jedoch erneut die kontroverse Frage aufwerfen, was als umweltfreundliche Aktivität eingestuft werden sollte.
Diese Einbeziehung „ist höchst problematisch und birgt die Gefahr, die Integrität der Taxonomie zu untergraben“, so Robin Roels, Koordinator des NGO-Netzwerks EU Raw Materials Coalition, gegenüber Euractiv.
„Obwohl Rohstoffe für die Energiewende unerlässlich sind, können wir die schwerwiegenden ökologischen und sozialen Kosten des Bergbaus nicht ignorieren“, fügte Roels hinzu.
Mit Blick auf die Zukunft fordert Roels, dass die EU vorrangig den reduzierten Materialverbrauch in den Fokus rückt und Lösungen für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft fördert, „anstatt die Rohstoffindustrie unter dem Deckmantel der Nachhaltigkeit zu legitimieren“.