Eine Vielzahl von NGOs haben angekündigt, dass sie die EU-Kommission wegen ihrer Umweltpolitik verklagen werden. Sie führen das Argument an, der Kommission fehlt es an wissenschaftliche Beweisen, um ihre Entscheidungen zu stützen.
Das Climate Action Network (CAN) Europe und das Global Legal Action Network (GLAN) haben am Dienstag (27. August) vor dem Gericht der EU ihre Argumente dargelegt, dass die EU-Klimaziele für 2030 unzureichend sind.
Am Mittwoch kündigten Opportunity Green und vier weitere NGOs an, dass sie die Kommission ebenfalls wegen der Aufnahme von Flugzeugen und Schiffen in die EU-Vorschriften für nachhaltige Finanzen verklagen werden.
„Wir nehmen Rechtsstreitigkeiten nicht auf die leichte Schulter, aber dies ist die einzige Möglichkeit, die uns jetzt nach EU-Recht zur Verfügung steht, um dies anzufechten“, sagte David Kay, Rechtsdirektor von Opportunity Green, gegenüber Euractiv.
Obwohl sie von verschiedenen Nichtregierungsorganisationen und mit unterschiedlichen Zielsetzungen vor die EU-Gerichte gebracht wurden, haben diese Fälle eine ähnliche Grundlage. Denn sie werfen der Kommission vor, dass sie keine ausreichenden wissenschaftlichen Beweise als Grundlage für ihre Umweltpolitik hat.
Klimaziele 2030
Die Klage von den Organisationen Global Legal Action und Climate Action zielt darauf ab, die Europäische Kommission zu zwingen, die Klimaziele der EU für 2030 zu erhöhen.
Derzeit muss die EU ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 reduzieren. Die NGOs argumentieren, dass diese Reduktion 65 Prozent betragen sollte und fordern eine Anpassung der jährlichen Emissionszertifikate der Mitgliedsstaaten.
„Wir haben dargelegt, dass die EU-Ziele für 2030 nicht von den besten verfügbaren Klimawissenschaften abgeleitet wurden, ein Punkt, den die Kommission in ihrer Verteidigung unseres Falles nicht einmal bestritten hat“, erklärte Gerry Liston, leitender Anwalt beim Global Legal Action Network, in der begleitenden Pressemitteilung.
Die NGOs argumentieren, dass die von den Mitgliedstaaten festgelegten Reduktionsziele nicht ausreichen, um die Treibhausgasemissionen in den Bereichen Gebäude, Landwirtschaft, Abfall, Kleinindustrie und Verkehr zu begrenzen.
Das derzeitige Ziel einer 55-prozentigen Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 wird nicht durch die einschlägigen wissenschaftlichen Daten gestützt, argumentieren sie weiter.
Des Weiteren verstoße der derzeitige Ansatz gegen das Umweltrecht, insbesondere gegen das Pariser Abkommen, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
„Grüne“ Schiffs- und Luftfahrt
Das Gerichtsverfahren von Opportunity Green betrifft die Aufnahme von Flugzeugen und Schiffen in die EU-Taxonomieverordnung durch die Kommission. Nach den neuen Vorschriften können einige neue Flugzeuge und Schiffe als „grün“ bezeichnet werden, wenn sie bestimmte Kriterien für die CO2-Emissionen erfüllen.
Diese Standards seien zu lasch und neue Flugzeuge und Schiffe könnten zu schnell in den Genuss eines „grünen“ Labels kommen, führen die Nichtregierungsorganisationen ihr Argumentation weiter aus.
Im Januar dieses Jahres baten die NGO die Kommission um eine interne Überprüfung ihrer Entscheidung, die sie im Juni ablehnte.