NGOs in der Slowakei könnten bald keine Vertreter der Zivilgesellschaft mehr für die Überwachung von EU-Mitteln auswählen. Die Regierung plant, diese Vertreter nun selbst auszuwählen.
Anfang dieses Sommers schlug das slowakische Ministerium für Investitionen, regionale Entwicklung und Informatisierung (MIRRI) Änderungen an der Art und Weise vor, wie die EU-Mittel in der Slowakei verwaltet werden.
Diese Änderungen beinhalten eine wesentliche Änderung des „Partnerschaftsprinzips.“ Dieses Prinzip geht auf eine EU-Verordnung zurück, die die Einbeziehung aller relevanten Interessengruppen, einschließlich NGOs, in Entscheidungen über EU-Mittel vorschreibt.
Bislang lag die Auswahl der Vertreter der Zivilgesellschaft für diesen Prozess in erster Linie in der Verantwortung der NGOs. Der neue Vorschlag verlagert diese Verantwortung jedoch auf das Büro des Regierungsbevollmächtigten für die Entwicklung der Zivilgesellschaft (OSCSD).
Die EU-Kommission sieht vor, dass NGOs in die Überwachung von EU-Mitteln einbezogen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Mittel angemessen und wirksam eingesetzt werden.
In der Slowakei wirken NGOs in zentralen Bereichen mit. Dazu gehören beispielsweise der Überwachungsausschuss des slowakischen operationellen Programms und die Ausschüsse, die die wichtigsten Investitionsziele des Programms überwachen.
„Wir weisen nicht nur auf Risiken oder Probleme bei der Verwendung von EU-Mitteln hin, sondern bringen auch unser spezifisches Fachwissen in Bereichen ein, in denen der Staat nicht über die Kapazität oder die gesetzlichen Möglichkeiten verfügt, neue Dinge auszuprobieren“, erklärte Martina Paulíková, eine Aktivistin, die an der Überwachung des slowakischen Programms beteiligt ist.
Notwendigkeit der Änderung
Nach den derzeitigen Vorschriften hat die Kammer der NGOs, ein beratendes Gremium des Regierungsrates für NGOs, das größte Mitspracherecht bei der Auswahl der NGO-Vertreter. Der Regierungsbevollmächtigten für die Entwicklung der Zivilgesellschaftleistet lediglich administrative Unterstützung.
Das Ministerium behauptet jedoch, dass das System Unzulänglichkeiten aufweise. Konkret wird argumentiert, dass das Verfahren nicht genügend NGO-Vertreter für die EU-Fonds-Kommissionen und den Überwachungsausschuss hervorgebracht habe. Zudem seien „Ungleichheiten in der Leistung der Vertreter“ beobachtet worden.
Trotz dieser Behauptungen sind sich viele der von Euractiv befragten Personen, die mit EU-Fonds arbeiten, keiner grundlegenden Probleme mit dem derzeitigen System bewusst.
Einige äußerten die Befürchtung, dass durch die Änderungen Experten aus den Ausschüssen entfernt und durch weniger kritische Vertreter des dritten Sektors ersetzt werden könnten. Dadurch könnte die Aufsicht geschwächt werden.
Paulíková spricht sich dafür aus, dass der Sektor die Verantwortung für die Auswahl und Nominierung von Vertretern für die Ausschüsse der EU-Fonds behalten sollte.
Das Ministerium für Investitionen verteidigt die Änderungen jedoch:
„Das Ziel der Anpassung des EU-Verwaltungssystems ist es, den Nominierungsprozess zu erweitern, um mehr NGOs einzubeziehen, einen detaillierteren Überblick über die Verfahrensschritte zu geben und einen klaren und transparenten Bewertungsprozess für Vertreter der Zivilgesellschaft in den Überwachungsgremien zu etablieren“, erklärte das Ministerium gegenüber Euractiv.
Weitere Informationen zu den Auswirkungen dieser Änderungen werden in den methodischen Leitlinien für den Auswahlprozess bekannt gegeben.
Obwohl das Ministerium erklärt hat, dass NGO-Vertreter bis September 2024 beteiligt sein werden, sind sie derzeit nicht über die Ausarbeitung des Dokuments informiert.