Wednesday, December 4, 2024
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Wie Ungarn: Slowakische Koalition Will Mit Kennzeichnungspflicht Gegen NGOs Vorgehen

by Stephen Bierkamp
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Aus der slowakischen Regierungskoalition kommt ein Gesetzesvorschlag, wonach Organisationen, die finanziell aus dem Ausland unterstützt werden, als „Organisationen mit ausländischer Unterstützung“ gebrandmarkt werden sollen. Slowakische NGOs fürchten, dass die Slowakei damit Ungarns Beispiel folgt.

Der Änderungsantrag zum NGO-Gesetz wurde von der Rechtsaußen-Partei SNS, Teil der Koalition von Ministerpräsident Robert Fico (Smer), vorgeschlagen. Er könnte auch Änderungen am Inhalt des jährlichen NGO-Berichts und an den veröffentlichten Daten über Geldgeber mit sich bringen. 

„Das Ziel dieses Vorschlags besteht darin, die Transparenz der Finanzierung von NGOs zu erhöhen“, heißt es im Begründungsbericht des Änderungsantrags. 

Dies sei ein Schlüsselelement für die „Stärkung des öffentlichen Vertrauens in NGOs“.

Es solle die Form von Veröffentlichung von Informationen über Spenden und Geldgeber einnehmen, wenn deren Unterstützung einen gesetzlich festgelegten Betrag übersteigt.

Die Koalition schlägt auch vor, die Möglichkeit der unfreiwilligen Auflösung von NGOs im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des Gesetzes zu erweitern.

Das Innenministerium könnte ermächtigt werden, entsprechende Organisationen aufzulösen, wenn sie der Verpflichtung zur Einreichung eines Jahresberichts an das Register der Finanzberichte nicht nachkommen.

Ähnlich wie Budapest und Moskau

Am Dienstag forderte die slowakische Kammer der nichtstaatlichen, gemeinnützigen Organisationen die Regierung von Ministerpräsident Robert Fico auf, den Vorschlag abzulehnen.

Er sei „diskriminierend und verstößt sowohl gegen slowakisches als auch europäisches Recht.“

„Der Vorschlag der SNS-Partei ist mehr oder weniger identisch mit dem ungarischen Gesetz über ausländisch finanzierte NGOs“, sagte Katarína Batková, Rechtsanwältin und eine der Verfasserinnen des Aufrufs.

„Er schränkt den freien Kapitalverkehr innerhalb der EU ein, was bedeutet, dass er im Widerspruch zu den Gründungsverträgen der EU steht, die Vorrang vor unseren Gesetzen haben“, so Batková.

Im Jahr 2017 verabschiedete Ungarn ein ähnliches Gesetz zu aus dem Ausland finanzierte NGOs. Demnach mussten sich bestimmte Kategorien von NGOs, die jährlich mehr als 24.000 Euro aus dem Ausland erhalten, registrieren lassen und sich als „aus dem Ausland unterstützte Organisationen“ ausweisen.

Ungarn musste dieses Gesetz 2021 aufheben, nachdem es ein formelles Mahnschreiben der EU erhalten hatte und der Europäische Gerichtshof das Gesetz für ungültig erklärte, da derartige Beschränkungen gegen EU-Recht verstoßen.

Fedor Blaščák, Direktor der Open Society Foundation, erklärte gegenüber Euractiv Slowakei, dass das neu vorgeschlagene slowakische Gesetz auch dem 2012 in Russland verabschiedeten ähnelt.

„Ideologisch gesehen ist es in der Tat ein Vorschlag im Stil Russlands und Putins“, sagte Blaščák.

„Sie haben sehr ähnliche Ausgangspunkte – sie richten sich gegen aktive Bürger, die Zivilgesellschaft und demokratische Prinzipien“, so Blaščák weiter.

Er fügte hinzu, dass das russische Gesetz in Bezug auf die Konsequenzen jedoch ungleich härter sei.

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung steht im Einklang mit den Versprechen, die Ficos Regierung in der Vergangenheit gemacht hat.

Als die neu gewählte slowakische Regierung im Oktober 2023 eine Koalitionsvereinbarung unterzeichnete, erklärte Fico, dass dies “das Ende der Herrschaft politischer NGOs in der Slowakei” bedeute.

Er fügte hinzu, dass jede NGO mit ausländischer Finanzierung „als ausländischer Agent gekennzeichnet werden muss.“

Die Änderung wird derzeit im Rahmen des interministeriellen Konsultationsverfahrens bearbeitet. Wenn sie angenommen wird, könnte sie am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Quelle

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