Die Europäische Kommission will einige Umweltauflagen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU lockern. Die NGOs ClientEarth und BirdLife Europe haben deshalb am Mittwoch (24. Juli) bei der EU-Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht.
Im März, nachdem eine Welle von Bauernprotesten die Union erschüttert hatte, schlug die EU-Kommission ein „Vereinfachungspaket“ vor, um den Verwaltungsaufwand in der Agrarpolitik zu verringern.
Das Paket trat am 25. Mai in Kraft und beinhaltete Änderungen an sechs der neun Standards für gute landwirtschaftliche und ökologische Bedingungen (GLÖZ), von denen die GAP-Zahlungen abhängen.
Die beiden NGOs beschuldigen die EU-Institutionen, durch die Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens die Regeln der Gemeinschaft missachtet zu haben. Sie fordern die Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly auf, zu prüfen, ob es bei der Vorbereitung des Vorschlags durch die EU-Kommission zu Missständen in der Verwaltung kam.
„Die Kommission hat es versäumt, irgendeine Art von Folgenabschätzung durchzuführen oder anderweitig nachzuweisen, dass sie die besten verfügbaren Beweise in Betracht gezogen hat“, heißt es in einer Pressemitteilung der Umweltgruppen.
Eine Woche nachdem die Kommission ihren Vorschlag vorgelegt hatte, nutzte das Europäische Parlament ein „Dringlichkeitsverfahren“, um die Annahme der Änderungen zu beschleunigen.
„Änderungen an bedeutenden Gesetzen wie diesem brauchen Jahre, um verabschiedet zu werden – im Gegensatz dazu dauerten diese nur Wochen“, sagte die ClientEarth-Anwältin Sarah Martin.
„Wir haben bisher nur während COVID-19 und dem Krieg in der Ukraine erlebt, dass dieses ‚Dringlichkeitsverfahren‘ angewandt wurde“, so Martin weiter.
Der Ombudsmann hat zwar keine Vollstreckungsbefugnisse, kann aber formelle Empfehlungen an die EU-Institutionen aussprechen.
Birdlife Europe und ClientEarth forderten O’Reilly außerdem auf, die EU-Kommission zu drängen, eine Mitteilung herauszugeben, wenn sie bei der Ausarbeitung künftiger Vorschläge von den Leitlinien für bessere Rechtsetzung abweicht.
Eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Beschwerde wird innerhalb weniger Wochen erwartet. Wenn der Ombudsmann eine Untersuchung einleitet, kann es zwischen sechs und 18 Monaten dauern, bis er zu einem Ergebnis kommt.